Pietät am Odenwaldring

****Unser Notdienst ist telefonisch Tag & Nacht erreichbar****

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Das Offenbacher Bestattungsinstitut “Pietät am Odenwaldring” ist als einziges Bestattungsinstitut in Offenbach "Geprüfter Bestatter" !

Sehen Sie hier unsere Auszeichnungen und Urkunden.

Ob bei einer Beerdigung im kleinen Rahmen oder einer Trauerfeier gehobenen Anspruchs, bei einer See- oder einer Urnenbestattung, wer selbst einen Bestatter bei der Organisation erlebt hat, kann wirklich beurteilen und wissen, welche Qualität dessen Dienstleistung in diesen sensiblen Stunden hat. Kompetenz und Seriosität des Bestattungsinstitutes sind messbar. Mit dem qih-Gütesiegel-Verfahren ist es möglich, die Zufriedenheit der Kunden mit dem Bestattungsinstitut neutral zu erfassen, zu bewerten und zu vergleichen. Fachbetriebe des Handwerks mit besonderer Qualität.

Fort- und Weiterbildung: Ein "Geprüfter Bestatter", der auch Mitglied im Bundesinnungsverband des Bestattergewerbes ist, erfüllt besondere Qualitätsansprüche. Durch permanente Fort- und Weiterbildung und über spezielle Informationsdienste, ist das Institut regelmäßig auf dem neuesten Stand. Neu ist, dass sich die teilnehmenden Unternehmen freiwillig einer dauerhaften Überprüfung der Bewertung durch ihre Kunden unterziehen. Die Überwachung des Bewertungsverfahrens erfolgt neutral. Nur Unternehmen mit „sehr guter“ Bewertung erhalten das QiH-Qualitätssiegel. Eine wichtige Hilfe bei der Wahl eines seriösen und kompetenten Bestattungsinstitutes!

Geprüfter Bestatter: Die Qualifizierung zum Geprüften Bestatter befähigt das Bestattungsinstitut, die inzwischen anspruchsvollen Dienstleistungsaufgaben in den Bereichen Beratung, Betreuung und Organisation sowie detaillierte Kenntnisse in rechtlichen, sozialen und fachlichen Fragen rund um Tod, Trauer und Bestattung eigenverantwortlich auszuüben. Ein "Geprüfter Bestatter" hat die Sensibilität und das Wissen, um Sie in diesen Stunden unterstützen zu können und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Nicht jedes Bestattungsinstitut achtet auf die notwendige Sorgfalt, die man Ihrem Angehörigen auf dem letzten Weg zuteil kommen lassen sollte. Achten Sie zu Ihrer Sicherheit auf diesen kleinen Unterschied und legen auf einen ausgebildeten "Geprüften Bestatter" wert.

In der Rubrik "Räumlichkeiten" können Sie sich gerne alle unsere Urkunden, Auszeichnungen und Zertifkate in Ruhe anschauen. Als "Geprüfter Bestatter" und Auszeichnungsträger mit dem Testurteil "sehr gut", können Sie sich ganz sicher sein dass ihr verstorbener Angehöriger bei uns in guten Händen ist. Unsere Auszeichnungen sprechen für uns.

Pietät am Odenwaldring

Impressum

impressum_bestattungsinstitut_mueller_muehlheimPietät am Odenwaldring
Waldstr. 184
63071 Offenbach am Main

Telefon (069) 88 58 56
(Notdienst Tag & Nacht erreichbar)
E-Mail: bestatter-offenbach-emailWeb: www.bestatter-offenbach.de

Alle weiteren Informationen aus der DL-InfoV stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE227212821
Inhaber: Adrian Koriath
Inhaltlich Verantwortlicher: Adrian Koriath
Handelsregister: Amtsgericht Offenbach HRA 40452
Rechtsform: e.K.
Patentamt: Marke eingetragen unter Nr. 302008020042 
Gerichtsstand: Offenbach am Main
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Logo der Pietät am Odenwaldring ist ein beim Patentamt eingetragenes geschütztes Markenzeichen. Jede Verwendung unseres Markenzeichens ist nur mit schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt.

Rechtliche Hinweise:
 
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Erbrecht

Erbrecht_Pietaet_am_OdenwaldringIn der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt. (Nachzulesen im BGB Bürgerliches Gesetzbuch)

Die gesetzliche Erbfolge

Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen.

Erben erster Ordnung sind:

Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung sind:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine


Tabuthema Testament

Seinen letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig fit ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen sein. Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in der Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar (oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig praktiziert. Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa einer mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind.
Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig ist.
Gern setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile tot sind.
Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich immer einer Rechtsberatung unterziehen - um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Sind die Verträge unterzeichnet und hinterlegt, sollten auch die Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet werden - aber erst dann. Fachleute raten einhellig, sich erst einmal darüber klar zu werden, was man mit seinem letzten Willen erreichen möchte. Das dauert in der Regel eine Weile und ändert sich auch schon mal während dieses Denkprozesses.

Informativer Link zum Thema www.erbrecht-ratgeber.de

 

Sterbegeldversicherung & Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge_Pietaet_am_OdenwaldringTreuhand-Vorsorgevertrag - Sichern Sie sich Sterbegeld
“Ich möchte dass man um mich weint und nicht um das Geld für die Beerdigung“

Pietät am Odenwaldring

Da der Staat seit Januar 2004 kein Sterbegeld mehr zahlt, und nicht jeder eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, werden die Angehörigen in dieser schweren Zeit regelmäßig auch mit Bestattungskosten (Bestattergebühren, Friedhofsgebühren) belastet. Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag bzw. einer Sterbegeldversicherung kann man schon sehr früh an Vorsorge denken und seine Angehörigen somit finanziell entlasten.

Eine Sterbegeldversicherung können Sie jederzeit bei uns abschliessen. Diese gibt es je nach Eintritts-Alter und gewünschter Auszahlungssumme ab 15 Euro pro Monat und Sie zahlen die Monatsbeiträge maximal nur 25 Jahre lang. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Falls Sie keine Sterbegeldversicherung möchten, haben Sie auch die Möglichkeit als Einmalzahlung einen Betrag ihrer Wahl auf ein Treuhandkonto einzahlen. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie bei uns. Im Sterbefall wird das gesamte eingezahlte Geld mit derzeit ca. 0% Zinsen verzinst und mit der Bestattung verrechnet. 

Denken Sie mal drüber nach und holen Sie sich bei uns ihre persönliche Vorsorgekarte (siehe Beispielfoto).

Kontakt

Pietät am Odenwaldring
Waldstr. 184
63071 Offenbach

Tel. 069 - 88 58 56

E-Mail: bestatter-offenbach-email2018

Erdbestattung

Erfahren Sie hier alles zur Erdbestattung

Waldbestattung

Erfahren Sie hier alles zur Friedwaldbestattung

Feuerbestattung

Erfahren Sie hier alles zur Feuerbestattung

Diamantbestattung

Erfahren Sie hier alles zur Diamantbestattung