Erbrecht
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt. (Nachzulesen im BGB Bürgerliches Gesetzbuch)
Die gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen.
Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
Tabuthema Testament
Seinen letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig fit ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen sein. Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in der Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar (oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig praktiziert. Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa einer mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind.
Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig ist.
Gern setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile tot sind.
Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich immer einer Rechtsberatung unterziehen - um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Sind die Verträge unterzeichnet und hinterlegt, sollten auch die Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet werden - aber erst dann. Fachleute raten einhellig, sich erst einmal darüber klar zu werden, was man mit seinem letzten Willen erreichen möchte. Das dauert in der Regel eine Weile und ändert sich auch schon mal während dieses Denkprozesses.
Informativer Link zum Thema www.erbrecht-ratgeber.de