AGB
§1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen Pietät am Odenwaldring e.K. und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Pietät am Odenwaldring e.K hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen
§3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.
§4 Soll ein Sarg oder eine Urne ins Ausland überführt werden, ist die gesamte Bestatter-Rechnung im Vorraus zu bezahlen. Erst nach der kompletten Zahlung erfolgt der Transport der Urne oder des Sarges ins Ausland.
§5 Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung. Im Falle einer Rücklastschrift verpflichtet sich der Auftraggeber pauschal 20,00€ Rücklastschriftgebühren zu tragen.
§6 Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Pietät am Odenwaldring e.K. können 5,00€ berechnet werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt - Die Pietät am Odenwaldring e.K. behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Eigentum an der Urne bzw. dem Sarg samt Urnen- bzw. Sargausstattung sowie am Grabstein vor.
Für den Fall, dass die Pietät am Odenwaldring e.K. den Grabstein aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückverlangt, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Aufwandspauschale von 590,-€ (inkl. 19% MwSt) an die Pietät am Odenwaldring e.K. zu zahlen.
§8 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§9 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Pietät am Odenwaldring e.K. nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
§10 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Pietät am Odenwaldring e.K. zur Folge.
§11 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§12 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Pietät am Odenwaldring e.K.unverzüglich nachzuzahlen.
§13 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. ein Jahr.
§14 Das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen vom Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausge-schlossen.
§15 Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis vom Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
§16 Pietät am Odenwaldring e.K. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
§17 Das Bestattungsinstitut Pietät am Odenwaldring e.K. ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
§18 Erfüllungsort ist der Sitz von Pietät am Odenwaldring e.K. in Offenbach am Main. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Pietät am Odenwaldring e.K. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Pietät am Odenwaldring e.K. als vereinbart.
§19 In allen Rechtsangelegenheiten mit Pietät am Odenwaldring e.K. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§20 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
§21 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/