In der Zeit der Trauer stehen praktische Aufgaben oft im Vordergrund – doch der seelische Schmerz braucht ebenfalls Raum. Wenn Sie Unterstützung suchen, vermitteln wir gerne den Kontakt zu vertrauenswürdigen Anlaufstellen in Offenbach und Umgebung.
Wir helfen Ihnen bei der Orientierung und nennen Ihnen passende Kontakte:
Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Der überlebende Ehepartner erhält bei Zugewinngemeinschaft (der Normalfall) die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er das Erbe mit den anderen Miterben teilen. Kinder und Ehepartner haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil – auch wenn ein Testament existiert.
Jeder, der volljährig und geistig fit ist, kann ein Testament schreiben. Dabei müssen alle Seiten eigenhändig geschrieben, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Doch ein Testament nur „für den Schreibtisch“ zu verfassen, ist oft nicht die beste Lösung.
Ein Gang zum Notar oder Fachanwalt bietet Sicherheit – vor allem wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht. Ein Testament oder Erbvertrag macht Sinn, wenn bestimmte Personen mehr oder weniger erben sollen oder besondere Anweisungen bestehen.
Das sogenannte Berliner Testament, bei dem Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, ist sehr beliebt. Dabei erben die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile. Allerdings kann das zu höheren Erbschaftssteuern führen. Selbstständige und Unternehmer sollten unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihr Lebenswerk zu sichern.
Wichtig: Wer ein Testament oder Erbvertrag erstellt hat, sollte – wenn möglich – die Betroffenen informieren.
Aber erst, wenn alles fertig und sicher verwahrt ist.
Wer sich intensiver mit dem Thema Erbrecht beschäftigen möchte, findet weitere Informationen unter: www.erbrecht-ratgeber.de
In Deutschland muss eine Bestattung in der Regel innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod stattfinden. Die genaue Frist ist von den landesrechtlichen Bestimmungen abhängig.
Die Kosten variieren je nach Bestattungsart, Grabwahl und individuellen Wünschen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein transparentes Angebot. Zusätzlich kommen noch etwaige Gebühren der Stadt Offenbach hinzu.