Information

Unterstützung im Trauerfall

In der Zeit der Trauer stehen praktische Aufgaben oft im Vordergrund – doch der seelische Schmerz braucht ebenfalls Raum. Wenn Sie Unterstützung suchen, vermitteln wir gerne den Kontakt zu vertrauenswürdigen Anlaufstellen in Offenbach und Umgebung.

 

Wir helfen Ihnen bei der Orientierung und nennen Ihnen passende Kontakte:

 

  • Seelsorge- und Trauerbegleitung
  • Psychosoziale Beratungsstellen
  • Öffentliche Hilfsangebote für Angehörige

 

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt in Deutschland, wer welches Vermögen nach dem Tod erhält. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge – außer, es liegt ein gültiges Testament vor. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die gesetzliche Erbfolge in Kürze:

  • Erben erster Ordnung sind die Kinder, Enkel und Urenkel.
  • Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten.
  • Erben dritter Ordnung sind Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins.

 

Der überlebende Ehepartner erhält bei Zugewinngemeinschaft (der Normalfall) die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er das Erbe mit den anderen Miterben teilen. Kinder und Ehepartner haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil – auch wenn ein Testament existiert.

Das Testament - eine wichtige Entscheidung

Jeder, der volljährig und geistig fit ist, kann ein Testament schreiben. Dabei müssen alle Seiten eigenhändig geschrieben, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Doch ein Testament nur „für den Schreibtisch“ zu verfassen, ist oft nicht die beste Lösung.

Ein Gang zum Notar oder Fachanwalt bietet Sicherheit – vor allem wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht. Ein Testament oder Erbvertrag macht Sinn, wenn bestimmte Personen mehr oder weniger erben sollen oder besondere Anweisungen bestehen.

Das sogenannte Berliner Testament, bei dem Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, ist sehr beliebt. Dabei erben die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile. Allerdings kann das zu höheren Erbschaftssteuern führen. Selbstständige und Unternehmer sollten unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihr Lebenswerk zu sichern.

Wichtig: Wer ein Testament oder Erbvertrag erstellt hat, sollte – wenn möglich – die Betroffenen informieren. 

Aber erst, wenn alles fertig und sicher verwahrt ist.

Wer sich intensiver mit dem Thema Erbrecht beschäftigen möchte, findet weitere Informationen unter: www.erbrecht-ratgeber.de

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland muss eine Bestattung in der Regel innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod stattfinden. Die genaue Frist ist von den landesrechtlichen Bestimmungen abhängig.

Die Kosten variieren je nach Bestattungsart, Grabwahl und individuellen Wünschen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein transparentes Angebot. Zusätzlich kommen noch etwaige Gebühren der Stadt Offenbach hinzu.

Bei einer anonymen Bestattung wird die Beisetzung ohne Namensnennung und meist ohne Angehörige durchgeführt. Sie erfolgt auf einem Gemeinschaftsfeld ohne individuelle Grabkennzeichnung.
Ja, mit unserer Bestattungsvorsorge können Sie frühzeitig und in aller Ruhe alles regeln – von der gewünschten Bestattungsart bis zur Gestaltung der Trauerfeier. Wir bieten einfache, transparente Vorsorgemodelle, die individuell an Ihre Wünsche angepasst werden können. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kosten über eine Vorsorgeversicherung abzusichern, damit Ihre Angehörigen im Trauerfall entlastet sind – sowohl organisatorisch als auch finanziell.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr. Wenn die Angehörigen nicht für die Kosten aufkommen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt eine sogenannte Sozialbestattung übernehmen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Frage und helfen bei der Antragstellung. Alternativ bieten wir günstige Versicherungsmodelle zur Bestattungsvorsorge an, mit denen bereits zu Lebzeiten vorgesorgt werden kann – so sind Ihre Wünsche abgesichert und die Familie im Ernstfall finanziell geschützt.

Gebühren der Stadt Offenbach

Aktuelle Informationen zu Grabarten und Friedhofsgebühren finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Offenbach.